Dokumente für privaten Autoverkauf in Österreich
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Welche Dokumente brauche ich, um mein Auto in Österreich zu verkaufen?

Wer in Österreich ein Auto privat verkauft, muss einige Dokumente bereitstellen — ohne diese kommt es zu keiner rechtssicheren Übergabe. Hier findest du alles, was du vorbereiten musst.

Der Zulassungsschein (Fahrzeugschein)

Der Zulassungsschein ist das österreichische Äquivalent des deutschen Fahrzeugscheins. Er besteht aus zwei Teilen — dem Zulassungsschein (immer im Fahrzeug mitzuführen) und der Genehmigungsdatenbestätigung. Beim Verkauf übergibst du beide Teile an den Käufer.

  • Zulassungsschein Teil 1: Das Dokument, das du im Auto bei dir hast und bei jeder Kontrolle vorweisen musst. Beim Verkauf übergeben.
  • Genehmigungsdatenbestätigung: Enthält die technischen Daten des Fahrzeugs und ist für die Ummeldung beim Käufer erforderlich.
  • Typenschein oder COC-Papier: Bei älteren Fahrzeugen gibt es noch einen Typenschein (früher ausgestellt). Wenn vorhanden, mitgeben — der Käufer braucht ihn möglicherweise für die Ummeldung.

§57a-Begutachtungsplakette (Pickerl)

Die §57a-Begutachtungsplakette (umgangssprachlich „Pickerl") ist das österreichische Pendant zum deutschen HU-Bericht. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug die technische Überprüfung bestanden hat.

  • Pflicht für den Verkauf: Das Pickerl muss nicht zwingend beim Verkauf gültig sein, aber ein gültiges Pickerl mit langer Restlaufzeit erhöht den Verkaufswert erheblich.
  • Gültigkeit: Für neue Fahrzeuge gilt das erste Pickerl 3 Jahre, danach alle 2 Jahre. Das Gültigkeitsdatum steht auf der Plakette am Kennzeichen.
  • Wenn das Pickerl abgelaufen ist: Du kannst das Auto auch ohne gültiges Pickerl verkaufen, musst es aber im Kaufvertrag angeben. Der Käufer kann das Fahrzeug dann nicht legal auf öffentlichen Straßen bewegen, bis er eine neue Begutachtung hat.

Kaufvertrag

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Er schützt beide Parteien bei späteren Streitigkeiten.

  • Inhalte: Name und Adresse beider Parteien, Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, FIN/VIN, Kennzeichen, Kilometerstand), Kaufpreis, Zahlungsweise, Datum der Übergabe.
  • Haftungsausschluss: Die Klausel „Das Fahrzeug wird ohne Gewährleistung für Sachmängel verkauft, soweit nicht arglistig verschwiegen" ist Standard und schützt dich als Privatverkäufer.
  • Zwei Exemplare: Beide Parteien unterschreiben — jede behält ein Exemplar.

Weitere hilfreiche Dokumente

  • Servicehistorie und Rechnungen: Wartungsrechnungen, Reifenwechsel, Reparaturbelege — dokumentierte Wartung erhöht den Vertrauensbonus beim Käufer.
  • Fahrzeugbrief / alte Zulassungsscheine: Wenn du ein älteres Fahrzeug mit Fahrzeugbrief (aus dem Ausland) hast, lege alle Unterlagen bei.
  • Pickerl-Protokoll: Das Begutachtungsprotokoll des letzten §57a zeigt dem Käufer, was geprüft wurde und ob es Mängel gab.

Frequently Asked Questions

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