Ein erfolgreicher Privatverkauf steht und fällt mit der Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere. Fehlende Unterlagen geben dem Käufer einen Verhandlungsvorwand – oder lassen ihn ganz abspringen. Hier ist alles, was Sie vor der Übergabe parat haben sollten.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Die beiden wichtigsten Dokumente beim Fahrzeugverkauf in Deutschland:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I): Der sogenannte Fahrzeugschein – das schmale Dokument, das beim Fahren mitgeführt werden muss. Enthält Halterdaten, technische Angaben und das amtliche Kennzeichen. Wird beim Verkauf an den Käufer übergeben.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II): Der frühere „Fahrzeugbrief" – beweist die Eigentümerschaft. Wird im Unterschied zum Teil I nicht im Fahrzeug mitgeführt, sondern sicher aufbewahrt. Liegt er dem Käufer nicht vor, kann er das Fahrzeug nicht ummelden. Bei Fahrzeugen mit laufender Finanzierung wird der Teil II häufig von der Bank verwahrt.
- Beide Teile vollständig übergeben: Händigen Sie Käufer und Verkäufer eine Kopie des Kaufvertrags aus. Das Original des Teil II gehört dem Käufer.
HU-Bescheinigung und AU-Nachweis
- HU-Bericht (Hauptuntersuchung): Der Prüfbericht von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Zeigt Datum der letzten Untersuchung, Mängelklassifizierungen und das Ablaufdatum. Eine aktuelle HU (max. zwei Jahre) ist für die Ummeldung erforderlich und rechtfertigt einen höheren Verkaufspreis.
- AU-Nachweis (Abgasuntersuchung): Wird bei PKW mit der HU kombiniert und ist separat auf dem HU-Bericht vermerkt. Bei neueren Fahrzeugen (ab 2006 Euro-4) wird die Abgasprüfung direkt im HU-Verfahren durchgeführt.
- TÜV-Plakette am Kennzeichen: Die runde Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt Monat (außen) und Jahr (Mitte) des HU-Ablaufs. Stellt sicher, dass diese mit dem HU-Bericht übereinstimmt.
Kaufvertrag
Beim Privatverkauf gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung eines bestimmten Kaufvertragsformulars, aber ohne schriftlichen Vertrag sind Sie ungeschützt. Ein vollständiger Kaufvertrag enthält:
- Name, Anschrift und Ausweisnummer beider Parteien
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Erstzulassung, Fahrgestellnummer (FIN), amtliches Kennzeichen
- Kaufpreis in Euro (Ziffern und Buchstaben)
- Aktueller Kilometerstand
- Zustand des Fahrzeugs (bekannte Mängel)
- „Gekauft wie gesehen – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung": Dieser Satz schützt Sie als Privatverkäufer vor Gewährleistungsansprüchen, solange bekannte Mängel korrekt offengelegt werden.
- Ort und Datum der Übergabe sowie Unterschriften beider Parteien
Weitere nützliche Unterlagen
- Serviceheft und Werkstattrechnungen: Ein lückenlos geführtes Serviceheft erhöht das Vertrauen des Käufers und rechtfertigt einen höheren Preis.
- Fahrzeugschlüssel (alle Exemplare): Ein fehlender Zweitschlüssel gibt dem Käufer einen Verhandlungsvorwand. Ersetzen lassen kostet oft 200–500 €.
- Bedienungsanleitung und Borddokumente: Sofern noch vorhanden; kein K.O.-Kriterium, aber ein Pluspunkt.
- Reparatur- und Schadensnachweise: Quittungen für durchgeführte Reparaturen belegen die Instandhaltung und entkräften Nachverhandlungen.
- Reifendokumentation: Wenn Winterreifen inklusive sind, Typ und Zustand dokumentieren.