Fahrzeugpapiere für den privaten Autoverkauf in Deutschland
← Ratgeber
12 Min. Lesezeit

Welche Unterlagen brauche ich beim Autoverkauf in Deutschland?

Ein erfolgreicher Privatverkauf in Deutschland steht und fällt mit der Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere. Fehlende oder unklare Unterlagen geben dem Käufer einen Verhandlungsvorwand – oder lassen ihn ganz abspringen. Wer den Termin verschiebt, weil zuerst noch ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden muss, verliert in der Regel den Interessenten. Hier ist alles, was Sie vor dem Inserieren und vor der Übergabe parat haben sollten – inklusive der Sonderfälle, in denen es beim Privatverkauf typischerweise hakt.

Checkliste: Dokumente vor dem Inserieren

Die meisten Übergaben scheitern nicht am Preis, sondern an einem Dokument, das der Käufer erwartet hat und das nicht da ist. Sammeln Sie alles, bevor Sie das Inserat schalten – ein Käufer, der schon zur Besichtigung gefahren ist, wartet selten zwei Wochen auf ein Duplikat von der KFZ-Zulassungsstelle.

Unterlagen, die vor dem Inserat bereitliegen sollten

11 items

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) sind die beiden zentralen Dokumente jedes Fahrzeugverkaufs in Deutschland. Wer sie verwechselt, behält das falsche Dokument zurück – und steht im schlimmsten Fall ohne Eigentumsnachweis da, während der Käufer mit dem Wagen unterwegs ist.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Der Fahrzeugschein ist das schmale, querformatige Dokument, das beim Fahren stets im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Er enthält Halterdaten, technische Angaben (Marke, Modell, Schadstoffklasse, Leergewicht) und das amtliche Kennzeichen. Beim Verkauf geht der Teil I zusammen mit dem Fahrzeug an den Käufer über – er benötigt ihn für die Ummeldung bei seiner Zulassungsstelle.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Der Teil II ist Ihr Eigentumsnachweis. Er wird im Unterschied zum Teil I nicht im Fahrzeug aufbewahrt, sondern sicher zu Hause oder in einem Bankschließfach. Ohne den Teil II kann der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen ummelden – er ist daher der wichtigste Hebel, den Sie als Verkäufer in der Hand haben. Bei einem laufenden Kredit oder Leasing liegt der Teil II in der Regel bei der finanzierenden Bank; ohne Ablösung des Restdarlehens und Freigabe durch die Bank ist kein Verkauf möglich.

  • Teil II niemals vor Zahlungseingang aus der Hand geben. Reihenfolge an der Übergabe: Geld erst auf Ihrem Konto verfügbar, dann Kaufvertrag unterschreiben, dann Teil II übergeben.
  • Beide Teile gehören dem Käufer. Sie behalten lediglich eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags und der Zulassungsbescheinigungen für Ihre Unterlagen.
  • Bei laufender Finanzierung: Holen Sie vor dem Inserat eine schriftliche Ablösebestätigung Ihrer Bank ein und klären Sie, wann und an wen der Teil II freigegeben wird.
  • Halterwechsel im Dokument: Der Käufer trägt sich nicht selbst ein – das macht die KFZ-Zulassungsstelle bei der Ummeldung. Streichen Sie nichts handschriftlich.
Teil II niemals vor geklärter Zahlung herausgeben

Sobald die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Hand des Käufers ist, haben Sie praktisch keinen Hebel mehr, falls die Zahlung zurückgebucht wird oder das vermeintliche Bargeld gefälscht ist. Bestätigen Sie das Geld auf dem <em>verfügbaren</em> Saldo Ihres Kontos in der Banking-App – nicht „in Bearbeitung", kein Screenshot des Käufers, keine Sofortüberweisung-Bestätigung am Handy des Käufers – bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben und den Brief übergeben.

Teil II verloren oder gestohlen – was tun?

Ohne Teil II ist kein Verkauf möglich, aber das Dokument lässt sich neu ausstellen. Bei Diebstahl erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei. Bei Verlust ohne Diebstahl ist eine eidesstattliche Versicherung bei der KFZ-Zulassungsstelle erforderlich; die Gebühr liegt typischerweise bei 30–50 €. Bei „nur verloren" (ohne Anzeige) folgt ein Aufgebotsverfahren: Die Zulassungsstelle veröffentlicht den Verlust für sechs Wochen im Verkehrsblatt; erst nach Ablauf dieser Frist wird der neue Teil II ausgestellt. Planen Sie deshalb mindestens sechs bis acht Wochen Vorlauf, bevor Sie das Fahrzeug inserieren – ein Käufer wartet selten so lange.

HU- und AU-Bescheinigung

Die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund noch oft als „TÜV" bezeichnet, auch wenn sie ebenso von DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt wird – ist alle zwei Jahre fällig (Neuwagen erstmals nach drei Jahren). Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 wieder Teil der HU und wird gemeinsam mit ihr durchgeführt; ein separater AU-Bericht entfällt bei aktuellen Fahrzeugen.

  • HU-Bericht im Original (Prüfbericht der Prüforganisation): Mit Datum der letzten Untersuchung, Mängelklassifizierung („ohne erhebliche Mängel", „geringe Mängel", „erhebliche Mängel") und Ablaufdatum der neuen HU.
  • TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen: Die runde Plakette zeigt Monat (außen) und Jahr (Mitte) des nächsten HU-Termins. Sie muss zum HU-Bericht passen – Abweichungen sind ein Warnsignal.
  • Verbliebene Restlaufzeit: Mehr als 12 Monate Rest-HU sind ein starkes Verkaufsargument. Eine HU, die innerhalb der nächsten drei Monate ausläuft, kostet typischerweise 100–250 € Preisnachlass.
  • Abgelaufene HU vor dem Verkauf erneuern? Wenn das Fahrzeug die Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht, lohnt sich die HU vor dem Inserat – Sie holen die Kosten in der Regel über den höheren Verkaufspreis wieder herein.

Scheckheft, Service- und Reparaturbelege

Ein lückenloses Scheckheft (auch „Serviceheft") ist der zweitwichtigste Werthebel nach dem Fahrzeug selbst. Stempel einer Vertragswerkstatt oder einer freien Meisterwerkstatt zu jedem vorgeschriebenen Inspektionsintervall belegen, dass Öl, Filter, Zahnriemen und Bremsen plangemäß gewartet wurden. Branchenübliche Marktdaten zeigen je nach Modell einen Preisaufschlag von 5–15 % für Fahrzeuge mit gepflegtem Scheckheft gegenüber identischen Wagen ohne Nachweis.

  • Scheckheft mit Stempeln: Goldstandard. Alle Inspektionen mit Datum, Kilometerstand und Werkstattstempel.
  • Werkstattrechnungen: Sortieren Sie alle Rechnungen chronologisch in einer Mappe – auch für Verschleißteile (Bremsen, Reifen, Zahnriemen, Wasserpumpe). Eine Rechnung pro Tag, geordnet, wirkt seriöser als ein Stapel.
  • Fehlende Stempel? Fragen Sie die Werkstatt nach einem nachträglichen Ausdruck aus dem System – viele Markenwerkstätten liefern eine VIN-basierte Servicehistorie kostenlos oder gegen geringe Gebühr.
  • Online-Servicehistorie: Bei vielen Herstellern (z. B. VW, BMW, Mercedes) ist die Servicehistorie inzwischen digital im Hersteller-Backend abrufbar. Der Käufer kann sie über die VIN beim Markenhändler verifizieren – Transparenz ist hier Ihr Freund.

KFZ-Steuer und eVB-Code

Die KFZ-Steuer in Deutschland ist seit 2014 Sache des Hauptzollamts, nicht mehr des Finanzamts. Sie wird halterbezogen erhoben: Mit der Ummeldung auf den Käufer endet Ihre Steuerpflicht; bereits gezahlte Beträge werden taggenau erstattet, neue Beträge werden vom Käufer eingezogen. Halten Sie den letzten Steuerbescheid und den SEPA-Lastschriftbeleg bereit – der Käufer fragt häufig, was er pro Jahr zu erwarten hat.

Der eVB-Code (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige Nummer, die der Käufer bei seinem eigenen Versicherer anfordert. Ohne diesen Code kann er das Fahrzeug nicht auf seinen Namen ummelden – die Zulassungsstelle verlangt ihn als Nachweis der KFZ-Haftpflicht. Sie als Verkäufer stellen keinen eVB-Code aus. Sobald die Ummeldung erfolgt ist, kündigen Sie Ihre eigene KFZ-Versicherung mit dem Verkaufsdatum und legen den Kaufvertrag bei – Ihr Versicherer erstattet anteilig die nicht verbrauchte Prämie.

Kaufvertrag

Beim Privatverkauf besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zu einem bestimmten Vertragsformular – aber ohne schriftlichen Kaufvertrag sind Sie ungeschützt. Verwenden Sie eine Mustervorlage des ADAC oder einer ähnlichen anerkannten Quelle und füllen Sie sie in zwei identischen Ausfertigungen aus. Beide Parteien erhalten ein Original; eine Kopie bleibt zusätzlich in Ihrer Unterlage.

  • Vollständige Personalien beider Parteien: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer und ausstellende Behörde
  • Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Erstzulassung, Fahrgestellnummer (FIN/VIN), amtliches Kennzeichen, Hubraum, Leistung
  • Kilometerstand zum Übergabezeitpunkt – in Ziffern und in Worten
  • Kaufpreis in Euro in Ziffern und in Worten
  • Zahlungsweg: Überweisung, Sofortüberweisung oder Barzahlung (mit Quittung)
  • Bekannte Mängel einzeln aufgeführt – „Vorschäden vorne links 2024 fachgerecht instand gesetzt" ist besser als pauschales Schweigen
  • „Gekauft wie gesehen – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung": Diese Klausel schützt Sie als Privatverkäufer vor Sachmängelansprüchen – aber nur dann, wenn Sie bekannte Mängel nicht arglistig verschweigen
  • Erklärung, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (keine Sicherungsübereignung, kein Eigentumsvorbehalt)
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie Unterschriften beider Parteien

Identitätsnachweise und Adressnachweis

Für jeden ernsthaften Privatverkauf gehören der Personalausweis oder Reisepass beider Parteien zur Pflichtausstattung am Übergabetag. Notieren Sie die Ausweisnummer und ausstellende Behörde in den Kaufvertrag und fertigen Sie – mit Einverständnis des Käufers – ein Foto seines Ausweises an. Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen, sondern Ihr Schutz, falls die Polizei später Fragen zum Halterwechsel hat oder das Fahrzeug nach der Übergabe in einen Unfall verwickelt wird, bevor die Ummeldung erfolgt ist. Eine aktuelle Meldebescheinigung oder eine Rechnung an die im Ausweis genannte Adresse innerhalb der letzten drei Monate untermauert die Identität zusätzlich.

Dokument × was es beweist × Ersatz-Beschaffung

DokumentWas es beweistErsatz-Beschaffung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)Aktueller Halter und technische Fahrzeugdaten; Berechtigung zum Führen im StraßenverkehrKFZ-Zulassungsstelle des Wohnorts; Gebühr ca. 11 €; Ausstellung in der Regel am selben Tag
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)Eigentum am Fahrzeug; ohne den Teil II kein HalterwechselKFZ-Zulassungsstelle mit eidesstattlicher Versicherung (30–50 €); bei Verlust ohne Diebstahl zusätzlich 6-wöchiges Aufgebot im Verkehrsblatt
HU-Bericht (mit AU)Verkehrssicherheit und Abgasverhalten; verbleibende Gültigkeit der PlaketteDuplikat über TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS unter Angabe der FIN; oft online abrufbar (5–15 €)
Scheckheft / ServiceheftLückenlose Wartung und PflegezustandVertragswerkstatt: VIN-basierte Servicehistorie ausdrucken lassen (häufig kostenlos)
KFZ-Steuer-BescheidSteuer ist gezahlt; Halterhaftung bis zur AbmeldungHauptzollamt: Duplikat über das Bürgerportal des Zolls oder schriftlichen Antrag
eVB-CodeKFZ-Haftpflichtversicherung des Käufers; Voraussetzung für die UmmeldungWird vom Käufer bei seinem Versicherer angefordert (kostenlos, telefonisch oder online)
KaufvertragEinigung über Fahrzeug, Preis und Zustand; GewährleistungsausschlussADAC-Mustervertrag herunterladen und in zwei Ausfertigungen unterschreiben
Personalausweis-Kopie + AdressnachweisIdentität beider Parteien; Erreichbarkeit nach der ÜbergabeEinwohnermeldeamt (neuer Ausweis bzw. Meldebescheinigung); aktuelle Rechnung oder Kontoauszug
Fahrzeughistorie (Carfax/ADAC)Keine Unfall- oder Diebstahlmeldungen; Kilometerstand-PlausibilitätOnline beim Anbieter neu erzeugen (15–40 €) – Berichte sind günstig, also lieber aktuell
Die zentralen Unterlagen für den privaten Autoverkauf in Deutschland, was sie beweisen und wie Sie Ersatz beschaffen, wenn etwas fehlt.

Am Übergabetag: Reihenfolge der Unterlagen

Fast alle Streitfälle aus Privatverkäufen lassen sich auf eine falsche Reihenfolge zurückführen: Erst das Geld muss verfügbar auf Ihrem Konto sein, dann werden Verträge unterschrieben, dann werden Schlüssel und Teil II übergeben. Halten Sie sich an dieses Muster, und beinahe alle gängigen Betrugsmaschen (gefälschte Sofortüberweisungs-Bestätigungen, „die Bank meiner Frau überweist gleich", Falschgeld in Bündeln) verlieren ihre Wirkung.

  • Termin zu Banköffnungszeiten vereinbaren – Übergaben am Sonntagabend erschweren die Verifizierung.
  • Zwei identische Kaufverträge ausgedruckt vorbereiten: vollständig ausgefüllt bis auf Datum, Uhrzeit, Unterschriften.
  • Zahlungseingang verifizieren: bei Überweisung in der eigenen Banking-App, nicht auf dem Handy des Käufers; bei Bargeld mit Prüfstift und im Idealfall am Schalter Ihrer Bank.
  • Beide Verträge unterschreiben, eine Ausfertigung pro Partei.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie Schlüssel, Codekarten und Bordmappe übergeben.
  • Übergabeprotokoll mit Foto des Tachostands, der Karosserie aus allen Seiten und des unterschriebenen Vertrags.
  • Eigene KFZ-Versicherung informieren – mit Datum des Kaufvertrags und Adresse des Käufers; der Versicherer übernimmt den Halterwechsel intern.
  • Halterwechsel bei der Zulassungsstelle melden: Schicken Sie unaufgefordert eine Kopie des Kaufvertrags an Ihre Zulassungsstelle und behalten Sie den Versandbeleg. Damit endet Ihre Haftung formell, falls der Käufer die Ummeldung verzögert.
Halterwechsel selbst an die Zulassungsstelle melden

Selbst wenn der Käufer ankündigt, „gleich morgen" zur Zulassungsstelle zu gehen: Schicken Sie aus Ihrer Position als Verkäufer eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags per Einschreiben oder über das Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle. Damit dokumentieren Sie den Eigentumsübergang amtlich und sind aus der Halterhaftung für künftige Bußgelder, Mautverstöße oder die KFZ-Steuer raus.

Sonderfälle

Fahrzeug mit laufender Finanzierung

Bei einem aktiven Autokredit oder einer Sicherungsübereignung verwahrt die Bank in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II. Holen Sie eine schriftliche Ablöseauskunft (mit 14 Tagen Gültigkeit) ein, lösen Sie das Restdarlehen ab – entweder aus eigenen Mitteln oder direkt aus dem Kaufpreis des Käufers – und lassen Sie sich die Aufhebung der Sicherungsübereignung schriftlich bestätigen. Erst nach Eingang dieser Bestätigung übergeben Sie den Teil II an den Käufer. Bei Leasingverträgen ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin; Sie können das Fahrzeug nicht direkt verkaufen, sondern müssen den Vertrag entweder regulär beenden oder einen Leasing-Übernehmer suchen, mit dem die Leasinggesellschaft einverstanden ist.

Geerbtes Fahrzeug

Vor dem Verkauf eines geerbten Fahrzeugs muss der Halterwechsel im Erbgang dokumentiert sein: in der Regel über einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Mit diesen Unterlagen meldet die Erbengemeinschaft das Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle auf einen der Erben oder gemeinschaftlich um. Erst danach kann es regulär verkauft werden. Bei mehreren Erben unterschreiben entweder alle den Kaufvertrag oder einer wird mit notarieller Vollmacht der anderen bevollmächtigt.

Reimportiertes Fahrzeug oder ausländische Papiere

Wurde das Fahrzeug aus einem anderen EU-Land importiert und in Deutschland zugelassen, ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II maßgeblich; alte ausländische Papiere können Sie behalten, sind für den Käufer aber nicht relevant. Bei Direktverkauf an einen Käufer im EU-Ausland ist das Fahrzeug vor der Übergabe in Deutschland abzumelden; der Käufer überführt es mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Zielland. Achten Sie hier besonders auf gesicherte Zahlung – grenzüberschreitende Rückbuchungen sind regelmäßig nicht mehr aufzuhalten.

Privatverkauf an einen gewerblichen Käufer

Wenn ein Händler Ihr Fahrzeug als Privatverkäufer ankauft, dürfen Sie weiterhin die Klausel „gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" verwenden. Lassen Sie sich aber bestätigen, dass der Händler die Ummeldung übernimmt, und schicken Sie zur Sicherheit selbst eine Verkaufsmeldung an Ihre Zulassungsstelle. So vermeiden Sie, dass das Fahrzeug wochenlang auf Ihrem Namen auf dem Händlerhof steht.

Steuerliche Aspekte beim Privatverkauf

Ein gelegentlicher Privatverkauf eines genutzten PKW ist in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig, da Sie kein Unternehmer im Sinne des UStG sind. Auch ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf eines üblichen Gebrauchtwagens ist nach § 23 EStG nicht steuerbar, sofern das Fahrzeug ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und sich nicht im Betriebsvermögen befand. Anders sieht es aus, wenn Sie regelmäßig Fahrzeuge an- und verkaufen – ab einem gewissen Volumen wertet das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit; informieren Sie sich in diesem Fall vor dem nächsten Verkauf bei einem Steuerberater. Wertvolle Oldtimer und Sammlerstücke können ebenfalls steuerlich anders behandelt werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Wie car-spot Ihnen den Unterlagen-Teil leichter macht

Dokumente sammeln ist die halbe Miete – die andere Hälfte ist, sie so zu präsentieren, dass der Käufer Vertrauen fasst, bevor er Sie überhaupt kontaktiert. Genau dafür sind die Werkzeuge von car-spot gebaut, und für Privatverkäufer bleibt die Plattform kostenfrei.

  • KI-Fahrzeugspezifikations-Assistent: Ergänzt automatisch fehlende technische Details, damit Käufer ein vollständiges, professionelles Profil sehen – weniger „Welcher Motor ist das genau?"-Rückfragen.
  • Merkmal-zu-Foto-Verknüpfung: Verbinden Sie „lückenloses Scheckheft" oder „HU neu bis 06/2028" direkt mit dem Foto des entsprechenden Dokuments – Ihre Unterlagen-Qualität ist auf einen Blick sichtbar.
  • Private Nachrichten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind nie öffentlich sichtbar. Käufer kontaktieren Sie über die Plattform, und Sie haben jede Konversation mit Zeitstempel dokumentiert.
  • Verifizierte Anfragesteller: Interessenten müssen vor Kontaktaufnahme eigene Daten hinterlegen – das reduziert anonyme Probefahrer und schafft eine prüfbare Gegenseite ab der ersten Nachricht.
  • Kostenloses 30-Tage-Inserat: Keine Gebühren, keine Provision, keine Kartendaten erforderlich. 14 days at 6,50 € or 30 days at 10,00 €
Auto kostenlos auf car-spot inserieren

Kostenloses 30-Tage-Inserat – ohne Kartendaten, ohne Provision.

Häufig gestellte Fragen

Sources & methodology

Published
· vor 3 Monaten
Last updated
· vor 27 Tagen
Region
Germany
Author

Figures and pricing are reviewed at least every six months. Read our full guide methodology for sources, freshness policy, and editorial principles.

Gerade bewertetAuto bewerten
2020 Land Rover Defender57.000 km30.000–39.000 €
2014 Opel Astra165.000 km2.500–4.500 €
2024 Toyota Proace City20.000 km16.300–20.300 €
2009 Citroën C82.000–4.000 €
2023 Tesla Model Y36.500–47.000 €
2020 Citroën C5 Aircross65.000 km13.800–18.300 €

Bereit, Ihr Auto zu verkaufen?

Erstellen Sie in wenigen Minuten eine kostenlose Anzeige. Keine Gebühren, keine Provision – einfach Ergebnisse.