In Österreich bleiben die Kennzeichen nach dem Verkauf beim Verkäufer — das ist das Wichtigste, was du dem Käufer im Voraus erklären musst. Nach der Übergabe gibt es einige Schritte, die du zeitnah erledigen solltest.
Schritt 1: Kennzeichen behalten oder zurückgeben
- Kennzeichen bleiben beim Verkäufer: In Österreich sind die Kennzeichen an den Halter gebunden, nicht ans Fahrzeug. Du nimmst die Kennzeichen beim Übergabetermin ab.
- Der Käufer braucht neue Kennzeichen: Beim Zulassungsamt des Käufers werden neue Kennzeichen für das Fahrzeug ausgestellt.
- Überführungskennzeichen: Wenn der Käufer das Fahrzeug selbst wegfahren will, muss er sich vorher ein Überführungskennzeichen organisieren oder das Fahrzeug abholen lassen.
Schritt 2: Abmeldung beim Zulassungsamt
- Melde das Fahrzeug beim Zulassungsamt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ab — dies verhindert weitere Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherungspflicht.
- Bring Zulassungsschein und Kennzeichen mit.
- Die Abmeldung sollte zeitnah nach der Übergabe erfolgen.
Schritt 3: Versicherung kündigen oder ummelden
- Kündige die KFZ-Haftpflichtversicherung nach der Abmeldung oder melde sie auf ein neues Fahrzeug um.
- Der Bonus-Malus-Rabatt (Schadenfreiheitsrabatt) bleibt dir erhalten — du kannst ihn auf ein neues Fahrzeug übertragen.
- Teile der Versicherung das Verkaufsdatum mit, um eine anteilige Rückerstattung der Prämie zu sichern.
Schritt 4: Kaufvertrag und Übergabeprotokoll aufbewahren
- Bewahre den unterschriebenen Kaufvertrag und das Übergabeprotokoll für mindestens 3 Jahre auf.
- Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe — Schutz gegen spätere Reklamationen.