Was nach dem privaten Autoverkauf in Österreich zu tun ist
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Was nach dem Autoverkauf in Österreich zu tun ist

In Österreich bleiben die Kennzeichen nach dem Verkauf beim Verkäufer — das ist das Wichtigste, was du dem Käufer im Voraus erklären musst. Nach der Übergabe gibt es einige Schritte, die du zeitnah erledigen solltest.

Schritt 1: Kennzeichen behalten oder zurückgeben

  • Kennzeichen bleiben beim Verkäufer: In Österreich sind die Kennzeichen an den Halter gebunden, nicht ans Fahrzeug. Du nimmst die Kennzeichen beim Übergabetermin ab.
  • Der Käufer braucht neue Kennzeichen: Beim Zulassungsamt des Käufers werden neue Kennzeichen für das Fahrzeug ausgestellt.
  • Überführungskennzeichen: Wenn der Käufer das Fahrzeug selbst wegfahren will, muss er sich vorher ein Überführungskennzeichen organisieren oder das Fahrzeug abholen lassen.

Schritt 2: Abmeldung beim Zulassungsamt

  • Melde das Fahrzeug beim Zulassungsamt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ab — dies verhindert weitere Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherungspflicht.
  • Bring Zulassungsschein und Kennzeichen mit.
  • Die Abmeldung sollte zeitnah nach der Übergabe erfolgen.

Schritt 3: Versicherung kündigen oder ummelden

  • Kündige die KFZ-Haftpflichtversicherung nach der Abmeldung oder melde sie auf ein neues Fahrzeug um.
  • Der Bonus-Malus-Rabatt (Schadenfreiheitsrabatt) bleibt dir erhalten — du kannst ihn auf ein neues Fahrzeug übertragen.
  • Teile der Versicherung das Verkaufsdatum mit, um eine anteilige Rückerstattung der Prämie zu sichern.

Schritt 4: Kaufvertrag und Übergabeprotokoll aufbewahren

  • Bewahre den unterschriebenen Kaufvertrag und das Übergabeprotokoll für mindestens 3 Jahre auf.
  • Das Protokoll dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe — Schutz gegen spätere Reklamationen.

Frequently Asked Questions

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