Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben, den Preis vereinbart und die Schlussel ubergeben. Doch damit ist der Fahrzeugwechsel rechtlich noch nicht abgeschlossen. In Deutschland muss das Fahrzeug beim Kaufer neu zugelassen und beim Verkaufer ordnungsgemas abgemeldet werden — sonst drohen Bussgelder, laufende Kfz-Steuer und im schlimmsten Fall Haftung fur Unfalle, die jemand anderes verursacht. Dieser Ratgeber erklart den gesamten Ablauf der Eigentumsübertragung bei der Zulassungsstelle Schritt fur Schritt.
Welche Behoerde ist zustandig?
Die Eigentumsübertragung eines Fahrzeugs in Deutschland erfolgt uber die ortliche Kfz-Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt). Zustandig ist grundsatzlich die Zulassungsstelle am Wohnort des neuen Eigentumers. Kaufer und Verkaufer mussen nicht gleichzeitig erscheinen — sie erledigen ihre jeweiligen Schritte getrennt.
Schritt-fur-Schritt: Was der Verkaufer tun muss
Als Verkaufer tragen Sie die Verantwortung dafur, dass das Fahrzeug nach dem Verkauf nicht mehr auf Ihren Namen lauft. Sie haben zwei Moglichkeiten: Abmeldung des Fahrzeugs oder Vereinbarung einer Ummeldung durch den Kaufer.
Option 1: Verkaufer meldet das Fahrzeug ab (empfohlen)
- Schritt 1 — Zulassungsbescheinigung Teil II ubergeben: Unterschreiben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ubergeben Sie sie dem Kaufer. Ohne dieses Dokument kann der Kaufer das Fahrzeug nicht ummelden.
- Schritt 2 — Kennzeichen abschrauben: Die Kennzeichen (Wunschkennzeichen) gehoren Ihnen als Verkaufer. Schrauben Sie die Schilder vor der Übergabe ab. Der Kaufer muss sich bei seiner Zulassungsstelle neue Kennzeichen besorgen.
- Schritt 3 — Abmeldung bei der Zulassungsstelle: Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Ihre abgenommenen Kennzeichen und Ihren Personalausweis zur Zulassungsstelle. Die Abmeldung ist in der Regel kostenlos oder kostet maximal wenige Euro.
- Schritt 4 — Kfz-Versicherung und Steuer beenden: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung und das Finanzamt uber die Abmeldung. Die Kfz-Steuer wird anteilig erstattet.
- Schritt 5 — Abmeldebestatigung aufbewahren: Die Bestatigung der Abmeldung ist Ihr Nachweis, dass Sie ab diesem Datum nicht mehr Halter sind. Heben Sie sie unbedingt auf.
Option 2: Kaufer meldet das Fahrzeug direkt um
Alternativ kann der Kaufer das Fahrzeug direkt bei seiner Zulassungsstelle ummelden, ohne dass der Verkaufer es zuvor abmeldet. In diesem Fall tragt der Kaufer die Hauptverantwortung — fur den Verkaufer bleibt jedoch ein Risiko, solange das Fahrzeug noch auf seinen Namen zugelassen ist.
Was der Kaufer zur Zulassungsstelle mitbringen muss
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vom Verkaufer erhalten)
- Personalausweis oder Reisepass
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestatigung Ihrer neuen Kfz-Versicherung)
- SEPA-Lastschriftmandat fur die Kfz-Steuer
- Aktuelle HU-Plakette (Hauptuntersuchung): Das Fahrzeug muss eine gultige Hauptuntersuchung (TuV/DEKRA) haben. Liegt keine vor oder ist sie abgelaufen, muss der Kaufer vor der Zulassung eine neue HU veranlassen.
Die Gebühren fur die Ummeldung liegen je nach Zulassungsstelle bei ca. 26 bis 50 Euro. Wer neue Wunschkennzeichen mochte, zahlt zusatzlich eine Reservierungsgebühr.
Pflicht zur Abmeldung: Warum Verkaufer nicht warten sollten
Viele Verkaufer glauben, der Kaufer werde die Ummeldung schon erledigen. Das ist rechtlich riskant. Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, gelten Sie als Halter — mit allen Konsequenzen:
- Kfz-Steuer lauft weiter: Das Finanzamt zieht die Steuer so lange ein, bis eine Abmeldung oder Ummeldung registriert wird.
- Bussgelder landen bei Ihnen: Blitzerfotografien, Parkstrafen und Mautgefahren werden dem Halter zugestellt — also Ihnen.
- Haftungsrisiko bei Unfall: Bei einem Unfall kann die Halterhaftung greifen, wenn das Fahrzeug noch auf Sie zugelassen ist und der Kaufer keine eigene Versicherung abgeschlossen hat.
- Versicherungsschutz endet nicht automatisch: Ihre Kfz-Haftpflicht deckt das Fahrzeug weiterhin ab — aber mogliche Regresse bleiben ein Risiko.
HU/AU-Plakette: Was Kaufer wissen mussen
Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind in Deutschland Pflicht und werden in der Regel gemeinsam durchgefuhrt. Die Plakette an der hinteren Kennzeichentafel gibt das nachste Prüfdatum an. Fur Kaufer gilt:
- Ist die HU abgelaufen, darf das Fahrzeug nicht auf offentlichen Strassen bewegt werden — ausser auf dem direkten Weg zur Prüfstelle.
- Eine abgelaufene HU kann den Wiederverkaufswert erheblich mindern. Klaren Sie vor dem Kauf, wann die nachste HU fallig ist.
- Die Zulassungsstelle verlangt keine gültige HU zur Ummeldung, aber die Polizei kann das Fahrzeug jederzeit aus dem Verkehr ziehen, wenn die Plakette uberzogen ist.
Haufige Fehler beim Fahrzeugwechsel in Deutschland
- Kennzeichen am Auto lassen: Verkaufer vergessen haufig, die Kennzeichen abzumontieren. Der Kaufer hat dann keinen Anspruch auf diese Kombination, und der Verkaufer verliert sein Wunschkennzeichen.
- Teil II nicht ubergeben: Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II kann der Kaufer das Fahrzeug nicht ummelden. Der Verkauf bleibt rechtlich unvollstandig.
- Versicherung nicht rechtzeitig kundigen: Melden Sie Ihr altes Fahrzeug bei der Versicherung ab, sobald Sie es abgemeldet haben. So vermeiden Sie Doppelzahlungen.
- Auf die Ummeldung durch den Kaufer vertrauen: Warten Sie nicht darauf, dass der Kaufer Sie uber die erfolgte Ummeldung informiert. Erledigen Sie die Abmeldung selbst — das ist sicherer.
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